
"Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich", begründete der Zweite Senat des Gerichts seine Entscheidung. "Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären."
Der Partei fehlen nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.435 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten "Schnellmeldungen", die in der Wahlnacht übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst die späteren endgültigen Wahlergebnisfeststellungen durch die Wahlausschüsse.
Derzeit läuft die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen, so die Bundeswahlleiterin. Diese würden bei jeder Wahl auftreten. Der Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am Freitag feststellen und bekanntgeben.
© 2025 dts Nachrichtenagentur