Der BGH hat entschieden, dass ein PKV-Versicherer das Krankentagegeld nicht einseitig kürzen darf, wenn das Einkommen des Versicherten sinkt. Eine frühere Klausel zur Kürzung wurde bereits 2016 für unwirksam erklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Privater Krankenversicherer die Höhe des Krankentagegeldes nicht einfach durch eine neue Vertragsklausel senken darf, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Eine frühere Regelung, die genau das beinhaltete, wurde bereits ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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