Das oberste Steuergericht hat neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer und zum Abzug von Werbungskosten bei Mietimmobilien verkündet. Diese fiskalischen Fallstricke sollten Investoren beachten. 1. Nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für Immobilien Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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