Ältere Tarifverträge können den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ausschließen, so das BAG. Ein Mitarbeiter hatte einen Zuschuss von 15% auf seine umgewandelten Gehaltsanteile für die Altersversorgung verlangt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ältere Tarifverträge auch weiterhin von den gesetzlichen Vorgaben zur Entgeltumwandlung abweichen können. Das betrifft auch den seit 2019 geltenden Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.