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PTA-News: Afairi AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Finanznachrichten News

DJ PTA-News: Afairi AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Kaiserslautern (pta/18.03.2025/15:50) - Hiermit laden Vorstand und Aufsichtsrat der Afairi AG die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein.

Datum: Dienstag, den 22. April 2025

Uhrzeit: 11:00 Uhr (CET)

Ort: Notariat Dr. Benedikt Kühle, Hauptstraße 52, 67714 Waldfischbach-Burgalben

Tagesordnung

TOP 1: Vorlage der Jahresabschlüsse

Vorlage der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 zur Feststellung durch die Hauptversammlung sowie gegebenenfalls Vorlage des Jahresabschlusses 2024, sofern dieser bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung fertiggestellt und vorgelegt ist.

Hinweis: Die Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 wurden bislang noch nicht festgestellt. Sollte der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 bis zum Versammlungstermin nicht vorliegen, reduziert sich dieser Tagesordnungspunkt entsprechend auf die Geschäftsjahre 2022 und 2023.

TOP 2: Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2022, 2023 sowie - falls der Jahresabschluss rechtzeitig vorliegt - für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2022, 2023 sowie - falls der Jahresabschluss rechtzeitig vorliegt - für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Wahl des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für die Amtszeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028 wie folgt zu wählen:

Georg März (neu) 
Matthias Rode (bisher stellvertretender Vorsitzender) 
Dr. Jovana Mitrovic (Mitglied) 

Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrates, Erik Jennewein, scheidet mit Ablauf dieser Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus.

TOP 5: Änderung des § 4 "Gegenstand der Gesellschaft" der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 der Satzung um einen neuen Punkt a) zu erweitern:

Neuer Punkt a): "Die Vermittlung von Versicherungen (Durchführung von Geschäften als Versicherungsvermittler)"

Damit erhält § 4 folgende Gesamtfassung:

§ 4 Gegenstand der Gesellschaft

(1) Gegenstand des Unternehmens ist

a) Die Vermittlung von Versicherungen (Durchführung von Geschäften als Versicherungsvermittler);

b) die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen der Finanzindustrie in der Form von Vertriebs-, Software- und Unternehmensberatung;

c) die Entwicklung, Vermarktung sowie der Vertrieb von analytischen Informationssystemen, kryptographischen Informationssystemen, webbasierten Applikationen;

d) die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Planung und Entwicklung von Konzeptlösungen und Software im Bereich analytischer Informationssysteme und kryptographischer Informationssysteme.

(2) Die Gesellschaft kann andere Unternehmen, insbesondere solche, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die in Abs. 1 genannten Geschäftsfelder erstrecken, gründen, erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen; entsprechendes gilt zur Anlage von Finanzmitteln für Unternehmen aller Art, sowohl im Inland als auch im Ausland.

(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Sie kann Unternehmen unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.

Hinweise zur Teilnahme

Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts sind alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Aktionäre können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Vollmachtsnachweise sind spätestens bis zur Versammlung schriftlich oder in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionärsrechte

Aktionäre haben unter anderem folgende Rechte:

Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten (§ 126 
                               AktG) 
Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 127 AktG) 
Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 
AktG) 

Anträge und Vorschläge müssen spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich oder in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Kaiserslautern, im März 2025

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Afairi AG Adresse: Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern Land: Deutschland Ansprechpartner: Afairi AG E-Mail: management@afairi.io Website: www.afairi.de

ISIN(s): - (Sonstige) Börsen: -

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(END) Dow Jones Newswires

March 18, 2025 10:50 ET (14:50 GMT)

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