Der BGH entschied über einen Fall, bei dem Hauskäufer den vollen Maklerlohn zahlen sollten, obwohl der Makler nur für den Verkäufer tätig war. Der BGH stellte fest, dass dies gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklerprovision verstößt und daher zur Nichtigkeit führt. Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über zwei Fälle zu entscheiden, bei denen es um Maklerlohn-Vereinbarungen bei Immobilienkäufen ging. Bei einem der beiden Fälle wurde der Makler sowohl für den Verkäufer als auch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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