
Erstmalige Zulassung einer Anklage gegen Bankführungskräfte durch das OLG Frankfurt markiert Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung von Steuerumgehungsmodellen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat erstmals in der deutschen Justizgeschichte eine Anklage gegen fünf ehemalige Top-Manager der Deutschen Pfandbriefbank wegen Cum-Cum-Geschäften zugelassen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der juristischen Aufarbeitung von Steuerdelikten im Bankensektor. Das Verfahren wird an der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden stattfinden, wobei der genaue Prozessbeginn noch nicht feststeht. Experten messen diesem Fall erhebliche Signalwirkung bei und erwarten weitere Anklagen in ähnlich gelagerten Fällen. Die heutige pbb Deutsche Pfandbriefbank betont, dass sie mit den damaligen Geschäften nichts zu tun habe, da die Bank in ihrer jetzigen Form nicht mehr existiert.
Milliardenschaden für den Steuerzahler
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Bei den umstrittenen Cum-Cum-Transaktionen wurden Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien generiert, um eine Regelung im deutschen Steuerrecht zu umgehen. Diese Praxis ermöglichte ausländischen Anlegern, Steuerrückerstattungen zu erhalten, die eigentlich nur deutschen Anlegern zustehen. Der finanzielle Schaden für den deutschen Staat ist beträchtlich - der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel beziffert ihn auf circa 28,5 Milliarden Euro, was deutlich über dem Schaden durch die verwandten Cum-Ex-Geschäfte liegt. Die Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert, dass bisher nur ein Bruchteil dieser Summe zurückgeholt wurde und fordert eine beschleunigte Aufarbeitung des Skandals. Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben insgesamt 54 Banken ihre Beteiligung an solchen Geschäften eingeräumt, mit potenziellen finanziellen Belastungen durch Rückforderungen von etwa 4,6 Milliarden Euro.
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