
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. März 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts verabschiedet.
Mit einer vom Landtag am 8. Mai 2019 überwiesenen Motion wurde die Regierung beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die sicherstellt, dass alle in einer Gemeinde wohnhaften liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger mit einheitlichen Rechten und Pflichten ausgestattet sind.
Aus der Begründung der Motion sowie dem Vorbringen der Motionäre in der Landtagssitzung vom 8. Mai 2019 war zu folgern, dass es den Motionären nicht um eine generelle Gleichberechtigung im Sinne von einheitlichen Rechten und Pflichten in sämtlichen Belangen ging, sondern konkret darum, dass alle in einer Gemeinde wohnhaften Landesbürgerinnen und Landesbürger über die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern in das Gemeindebürgerrecht im ordentlichen Verfahren entscheiden können sollen. Mit der gegenständlichen Vorlage wird diese Vorgabe umgesetzt.
Konkret wird vorgeschlagen, durch Anpassungen im Gemeindegesetz und im Gesetz über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts die Befugnis, über die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern im ordentlichen Verfahren, die Verleihung des Gemeindeehrenbürgerrechts und die Wiederaufnahme in das Gemeindebürgerrecht zu entscheiden, von den Gemeindebürgern auf alle in der entsprechenden Gemeinde wohnhaften Landesbürger auszuweiten.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 27. Juni 2025.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Claudia Gerner, Generalsekretärin ad interim
T +423 236 65 93
claudia.gerner@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100929926
© 2025 news aktuell-CH