
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Daimler Truck Holding AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Leinfelden-Echterdingen, 26. März 2025 Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Der Vorstand der Daimler Truck Holding AG hat am 04. Dezember 2024 genehmigt, dass die abhängigen Konzernunternehmen Daimler Truck AG und Daimler Truck España, S.L.U. im Jahr 2025 auf Grundlage von §§ 71 Abs. 1 Nr. 2, 71d AktG bis zu 1.250.000 Aktien der Daimler Truck Holding AG (ISIN DE000DTR0CK8, "Daimler Truck-Aktien") über die Börse erwerben. Der Erwerb wird im Zeitraum vom 01. April 2025 bis einschließlich 04. April 2025 erfolgen und dient dem einzigen Zweck, die aus den Belegschaftsaktienprogrammen für Beschäftigte der Daimler Truck AG und ihrer Tochtergesellschaften (mit Ausnahme der Fleetboard Logistics GmbH) in Deutschland und Spanien entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 ("Verordnung (EU) Nr. 596/2014"). Die Daimler Truck AG und die Daimler Truck España, S.L.U. werden für den Erwerb der bis zu 1.250.000 Daimler Truck-Aktien insgesamt bis zu EUR 47.812.500 (ohne Nebenkosten) aufwenden (berechnet auf Basis des Schlusskurses EUR 38,25 vom 25. März 2025 (XETRA)). Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe von Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052"). Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Daimler Truck AG und der Daimler Truck España, S.L.U., jeweils durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut ist (jeweils) verpflichtet, den Erwerb der Daimler Truck-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchzuführen. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Daimler Truck-Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Daimler Truck Holding AG und ihren Konzerngesellschaften. Der Aktienrückkauf für die Bedienung der Belegschaftsaktienprogramme kann - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - jederzeit beendet werden. Der Aktienrückkauf wird insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Belegschaftsaktienprogramms erfolgen. Insbesondere werden die Daimler Truck-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Am 1. August 2023 hat die Daimler Truck Holding AG per Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 2 Mrd. bekanntgegeben ("Aktienrückkaufprogramm 2023"), dessen erste Tranche am 30. August 2024 abgeschlossen wurde. Die zweite Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2023 wird - wie mit Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 am 16. September 2024 bekannt gemacht - seit dem 17. September 2024 bis (voraussichtlich) 01. August 2025 durchgeführt. Im Zeitraum des Aktienrückkaufs für das Belegschaftsaktienprogramm vom 01. April 2025 bis einschließlich 04. April 2025 werden im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2023 keine eigenen Aktien erworben. Die Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte der Aktienrückkäufe im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms wird Daimler Truck unter https://www.daimlertruck.com/investoren/aktie/aktienrueckkauf/belegschaftsaktienprogramme informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 26.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Daimler Truck Holding AG |
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