Der § 34 der Gewerbeordnung wird erweitert, nämlich um den Buchstaben k. Beim § 34k soll es um die Vermittlung von Verbraucher- und Ratenkrediten gehen. Welche Konditionen damit einhergehen und was das für Kreditvermittler bedeutet, erläutert der Immobiliardarlehensvermittler Philipp Scharpf. Ein Beitrag von Philipp Scharpf, Immobiliardarlehensvermittler, Geschäftsführer der Immotege GmbH und Finalist beim Jungmakler Award 2021Am 20.11.2025 tritt voraussichtlich die neue Erlaubnispflicht für Kreditvermittler ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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