
Der Sportartikelhersteller wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen missverständlicher Umweltaussagen verurteilt, besteht jedoch auf Fortführung seiner Emissionsziele.
Der Sportartikelhersteller Adidas sieht sich mit einer rechtlichen Niederlage konfrontiert, nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden hat, dass die Werbeaussage "Bis 2050 werden wir klimaneutral sein" irreführend und damit unzulässig ist. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen diese Aussage geklagt und sie als "Greenwashing" bezeichnet. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Adidas nicht transparent genug dargestellt habe, wie das Unternehmen die angestrebte Klimaneutralität erreichen wolle. Insbesondere kritisierte das Gericht, dass der Eindruck erweckt wurde, die Klimaneutralität könne allein durch die Reduzierung von Emissionen erreicht werden, während Adidas tatsächlich auch Kompensationszertifikate zum Erreichen der Ziele einsetzen wolle. Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe bezeichnete diese Praxis als "modernen Ablasshandel" und betonte, Adidas habe seine Kunden mit dem Versprechen einer angeblichen Klimaneutralität getäuscht. Die Aktie des Unternehmens reagierte negativ auf die Neuigkeit und notierte im XETRA-Handel zeitweise 1,34 Prozent im Minus bei 221,20 Euro.
Unternehmen sieht keinen Handlungsbedarf
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Trotz der gerichtlichen Entscheidung sieht Adidas keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Das Unternehmen teilte mit, dass die strittige Aussage bereits seit August 2024 angepasst worden sei. Ein Unternehmenssprecher betonte: "Unsere Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion bleiben durch das Urteil unverändert." Adidas plant nach eigenen Angaben, die Klimaziele bis 2050 zu 90 Prozent durch eigene CO2-Einsparmaßnahmen zu erreichen. Die bis 2030 gesetzten Ziele sollen sogar ausschließlich durch eigene Reduzierung erreicht werden. Das Unternehmen verweist zudem auf bereits erzielte Fortschritte: Seit 2022 seien die absoluten Emissionen einschließlich der Lieferkette um 20 Prozent gesunken.
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