
Zunehmend beobachten die Feuerwehren, dass aus ihrer Sicht nicht notwendige Maßnahmen dem vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zugeordnet und dadurch Baukosten in die Höhe getrieben werden. Das betrifft besonders Vorgaben der Versicherungen, die nicht selten deutlich über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen die Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wähler gegensteuern. Sie fordern die Staatsregierung auf, im Bund darauf hinzuwirken, den Brandschutz wieder auf die gesetzlichen Vorgaben auszurichten, und fordern die Versicherungen auf, sich an den gesetzlichen Standards zu orientieren.
Für den Vorsitzenden der CSU-Landtagsfraktion Klaus Holetschek geht es im Brandfall zuallererst um Menschenleben:
"Im Baurecht haben die Rettung von Menschen und wirksame Löscharbeiten oberste Priorität. Das soll auch so bleiben. Unsere gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz sind ausgewogen und akzeptieren für Sachschäden ein Restrisiko. Das ist beabsichtigt, denn Bauen darf nicht unbezahlbar werden. Wenn Versicherungen darüberliegende Standards fordern, bringt das nach Expertise der Feuerwehren für die Rettung von Menschen keinen Mehrwert und macht Bauen unnötig teuer. Durch eine gesetzliche Regelung, dass nur die gesetzlichen Vorgaben geschuldet werden, wollen wir der entstandenen Rechtsunsicherheit begegnen und die Baukosten senken."
Der baupolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Jürgen Baumgärtner betont:
"Bauen muss sich an Menschen ausrichten, nicht an Sachwerten. Wenn die Rettung von Menschen sichergestellt ist, sollten unnötige Vorschriften die Baukosten nicht weiter in die Höhe treiben. Wir vertrauen hier voll auf die Einschätzungen unserer Feuerwehren. Denn auf ihre Arbeit und Expertise kommt es im Ernstfall wirklich an."
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