Mit Urteil vom 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1505/20) die Verfassungsbeschwerden gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG) in der Fassung vom 10. Dezember 2019 abgewiesen. Der Solidaritätszuschlag, eingeführt zur Finanzierung der deutschen Einheit, bleibt damit verfassungsmäßig. Das Gericht sieht weder eine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) noch des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.