
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Jugendliche kann binnen einer Woche Revision einlegen.
Der Jugendliche habe während des Verfahrens ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine Radikalisierung eingeräumt, hieß es. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich professionellen Anwerbern ausgesetzt habe.
Wegen festzustellender schädlicher Neigungen und wegen der Schwere der Schuld sei gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe zu verhängen gewesen, so der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Bei der Höhe sei berücksichtigt worden, dass sich der Angeklagte in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden und in der Untersuchungshaft Kontakt zu einem Aussteigerprogramm aufgenommen habe.
© 2025 dts Nachrichtenagentur