Börseninvestoren müssen sich bei der Einkommensteuererklärung für 2024 auf Änderungen einstellen. Diese Formulare und Kapitalanlagen sind betroffen. Fonds und ETFs - Anlage KAP-INV Bei thesaurierenden (wiederanlegenden) Fonds und ETFs wird am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres die Vorabpauschale fällig, eine pauschalisierte Versteuerung auf die im Fondsvermögen vorhandenen unrealisierten Kursgewinne. Betroffene Fondsanleger müssen in der Einkommensteuererklärung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.