Wer zu Hause an einer Wallbox lädt, kann bald von temporär billigeren Netzentgelten profitieren: Paragraph 14a des EnWG wird zum 1. April um einen Zeittarif erweitert. Wie genau das geht, erläuern wir in diesem Beitrag. Und zeigen auch den nächsten Schritt auf: den Einstieg ins bidirektionale Laden in der Breite! Dafür liegt jetzt ein praktischer Vorschlag zur einfachen Regulierung vor. Kein Scherz: Ab dem 1. April haben Besitzer einer Wallbox eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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