
Versorger-Aktie New Jersey Resources mit Breakout-Setup!
Dvidenden steigen seit vielen Jahren!
New Jersey Resources (NJR) - ISIN US6460251068
Rückblick: Versorger zeigten sich auch nachbörslich nach der gestrigen Zollankündigung des US-Präsidenten sehr stabil, so auch die New-Jersey-Resources-Aktie. Das Wertpapier hat sich obeerhalb der gleitenden Durchschnitte etabliert und eine Widerstandslinie formiert.
New-Jersey-Resources-Aktie: Chart vom 02.04.2025, Kürzel: NJR Kurs: 49.56 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Charttechnisch deutet vieles auf einen Ausbruch über die oben genannte Linie hin. Kursziel ist das Pivot-Hoch vom November vergangenen Jahres.
Mögliches bärisches Szenario
Ein Börsencrash ist angesichts der unsicheren Rahmenbedingungen derzeit nicht ganz auszuschließen. Falls der Gesamtmarkt abschmiert, könnte sich wahrscheinlich auch die New-Jersey-Resources-Aktie nicht halten, sodass man dann besser nicht investiert wäre. Ein Stopp Loss unter den letzten vier Tageskerzen erscheint angebracht.
Meinung:
Im Vergleich zum Gesamtmarkt zeigten sich der Sektor der Versorger nach der gestrigen Zollankündigung nachbörslich resilient. New Jersey Resources ist ein regionaler Energieversorger. Im Vergleich zu Wettbewerbern zeichnet sich das Unternehmen - abgesehen von der Verschuldung - durch gute Fundamentaldaten aus. Grundsätzlich sind hier gut abgesicherte Long Trades denkbar, sofern das Money Management passt.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Marktkapitalisierung: 4.97 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 36.73 Mio. USD
- Meine Meinung zu New Jersey Resources ist bullisch.
- Quellennachweis: https://seekingalpha.com/article/4772319-new-jersey-resources-appears-well-positioned-for-double-digit-returns
- Veröffentlichungsdatum: 03.04.2025
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es besteht kein Interssenskonflikt.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von