
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Beteiligungs AG
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Frankfurt am Main, 7. April 2025. - Im Zeitraum vom 31. März 2025 bis einschließlich 4. April 2025 hat die Deutsche Beteiligungs AG insgesamt 25.700 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 26. Februar 2025 gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. März 2025 bis einschließlich 4. April 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 98.600 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Beteiligungs AG erfolgt ausschließlich über die Börse durch ein von der Deutsche Beteiligungs AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 werden auf der Internetseite der Deutsche Beteiligungs AG veröffentlicht (https://www.dbag.de/shareholder-relations/aktienrueckkaufprogramm). 07.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Beteiligungs AG |
Untermainanlage 1 | |
60329 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Internet: | www.dbag.de |
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2112200 07.04.2025 CET/CEST