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Amazon: Jefferies rät zum Kauf!

Finanznachrichten News

Nutzen die Bullen den Analysten-Support?

Rückblick

Nachdem es mit der Amazon-Aktie immer weiter nach oben gegangen war, sahen wir ab Februar den Kurseinbruch. Die Erholungsbewegung über die 20-Tagelinie im März scheiterte und es ging wieder eine Etage tiefer. Auch der Versuch der Bullen im April wurde im Umfeld des Zollkriegs abverkauft.

Amazon-Aktie: Chart vom 07.04.2025, Kürzel: AMZN, Kurs: 179.03 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Kurse über der Kerze von vergangenem Donnerstag würden ein positives Szenario unterstützen. Eine dynamische Bewegung bis zum März-Hoch könnte folgen.

Mögliches bärisches Szenario

Wenn wir ein Fehlsignal bekommen oder wieder Verkaufsdruck aufkommt, wäre das bullische Szenario vom Tisch.

Meinung

Das Analysehaus Jefferies hat die Einstufung für Amazon mit Buy bei einem Kursziel von 250 USD belassen. Angesichts der Unsicherheiten durch die US-Zollpolitik hat der Analyst am 07.04.2025 allerdings die Gewinnerwartungen für Software- und Internetkonzerne reduziert. Am deutlichsten sind die Senkungen für Unternehmen mit den größten Konjunkturrisiken wie Meta, Alphabet, Sonos und Upwork ausgefallen. Bei der Amazon-Aktie könnte die Nachfrage nach Cloud-Services und KI-Workloads stützen. Allerdings darf man fundamentale Daten und Storys im aktuell unsicheren Umfeld nicht überbewerten.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.85 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 9.22 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Amazon ist neutral
  • Quellennachweis: -

Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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