
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. April 2025 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Die Vorlage umfasst einerseits die Umsetzung einer Empfehlung aus der letzten Schengen-Evaluation Liechtensteins und andererseits kleinere Anpassungen, die aus Bedürfnissen der Praxis resultieren.
Liechtenstein ist Partei zum Schengener Abkommen und damit Teil des Schengen-Raumes. Zur Sicherstellung des Funktionierens dieses Abkommens finden regelmässige Evaluationen der teilnehmenden Länder statt. Im Rahmen einer solchen Evaluation werden die Umsetzung und Anwendung des Schengen-Besitzstands in einem bestimmten Bereich überprüft. Die letzte Evaluation Liechtensteins fand im Jahr 2022 statt und hatte insbesondere das Datenschutzgesetz (DSG) zum Gegenstand, mit welchem auch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680, die zum Schengen-Besitzstand gehört, erfolgt ist. In Umsetzung einer entsprechenden Empfehlung aus der letzten Schengen-Evaluation sollen die Kompetenzen der Datenschutzstelle in Art. 17 DSG ausgeweitet werden.
Des Weiteren soll im Rahmen dieser Vorlage kleinerer Anpassungsbedarf berücksichtigt werden, der in der Praxis seit dem Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes im Jahr 2019 in Bezug auf Art. 21 Abs. 1 (Rechtfertigungsgründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten) sowie Art. 66 Abs. 3 DSG (Beizug der Datenschutzstelle bei Datenschutz-Folgenabschätzungen) festgestellt wurde.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. Juni 2025.
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