
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. April 2025, die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2025/2026 verabschiedet.
Um die Bejagung der drei Schalenwildarten Gams-, Rot- und Rehwild zielgerichtet zu gestalten, wurden wie in den Vorjahren Regelungen erarbeitet, die den Rahmen für ein nachhaltiges Wildtiermanagement bilden und die Schalenwildpopulation regulieren. Dies ist essenziell, um eine weitere Verschlechterung der nach wie vor kritischen Waldverjüngungssituation in weiten Teilen des Landes einzudämmen. Die unzureichende Waldverjüngung stellt ein erhebliches Hindernis für die Sanierung und Erhaltung empfindlicher Schutzwaldbereiche dar und erschwert zudem die notwendige Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Durch die konsequente Umsetzung der Abschussvorgaben kann ein Beitrag zur Lösung der komplexen Herausforderungen geleistet werden.
Beim Rotwild richtet sich der Fokus für die Bestandsregulierung wie im Vorjahr auf die weiblichen Tiere und Kälber (Kahlwild). Der diesjährige Abschussplan gibt 182 Stück Kahlwild vor und liegt somit auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Damit hält die Regierung am Ziel der Bestandsreduktion fest.
Beim Rehwild soll mit einem Mindestabschuss von landesweit 232 Tieren der Bestand nicht anwachsen. Die Abschussvorgaben beim Rehwild werden neu aufgrund der verbesserten Waldverjüngungssituation in den tiefen Lagen verringert und im Berggebiet wird kein Mindestabschuss vorgegeben.
Beim Gamswild bleibt das Ziel der Abschussplanung analog zu den Vorjahren, die schutzwaldreichen Gebiete zu entlasten. In diesen erfolgt ein entsprechend verstärkter Abschuss, um den Bestand zu reduzieren. Ausserhalb dieser Flächen soll höchstens der Zuwachs verhindert werden. Der gesamte Mindestabschuss beim Gamswild wird auf 141 Stück festgelegt.
Wie im Vorjahr wird die staatliche Wildhut zusammen mit den Jagdgemeinschaften koordinierte Reduktionsjagden planen und deren Durchführung im Frühjahr und Herbst aktiv unterstützen.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Miriam Marxer, Mitarbeiterin
T +423 236 64 44
miriam.marxer@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100930418
© 2025 news aktuell-CH