
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. April 2025, eine Abänderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) verabschiedet. Die Revision stützt sich auf die entsprechende Verordnungsrevision in der Schweiz.
Im Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Liechtenstein in Kraft, welches Massnahmen im Bereich der CO2-Abgabe bis 2030 regelt. Die vorliegende Abänderung der CO2-Verordnung präzisiert die mit dem Gesetz beschlossenen Massnahmen und entwickelt bestehende Instrumente punktuell weiter. Die Anpassungen stehen überwiegend in Zusammenhang mit dem Verkehrsbereich, dem Gewerbe und der Industrie. So müssen Autoimporteure in ihrer Fahrzeugflotte effizientere Modelle anbieten. Neu können zudem alle Unternehmen ihre CO2-Emissionen gemäss einem vereinbarten Zielpfad senken und erhalten im Gegenzug ihre CO2-Ausgaben rückerstattet.
Gleichentags hat die Regierung auch eine Anpassung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein genehmigt. Gemäss der Vereinbarung zum Vertrag übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht. Die Unterzeichnung der Anpassung soll Anfang Mai 2025 in Bern stattfinden.
Gleichzeitig dient die Vorlage der Erreichung der Klimaziele Liechtensteins. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 55% reduziert und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Karin Jehle, Amt für Umwelt, Klima und Internationales
T +423 236 61 96
karin.jehle@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100930417
© 2025 news aktuell-CH