
Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten, berichtet Starting-up.de.
Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591-2592): "Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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