
Klöckner begrüßte, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, das Wahlrecht mit Blick auf seine Ergebnisse zu bewerten. "Eine solche Evaluation kann auch noch in diesem Jahr abgeschlossen werden", sagte sie. "Das Wahlrecht braucht einen breiten Rückhalt", forderte Klöckner nun.
Nach dem ab 1956 gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate).
In Reaktion auf ein Verfassungsgerichtsurteil wurden 2011 zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und einer Stärkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte zuletzt zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sah zuletzt vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.
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