
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. April 2025 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des E-Geldgesetzes (EGG), des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet. Der Landtag hat die Vorlage in erster Lesung im Dezember 2024 beraten und ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war einstimmig und unbestritten. Es wurden seitens des Landtags keine Fragen aufgeworfen.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme behandelt minimale Anpassungen der Gesetzesvorlagen. Diese umfassen unter anderem die Aufhebung des LGBl. 2025 Nr. 125 aus legistischen Gründen, einzelne formelle Korrekturen und die Anpassung der Bestimmungen zum Inkrafttreten, da das Datum der EWR-Übernahme der umzusetzenden beziehungsweise durchzuführenden EWR-Rechtsakte gegenwärtig nicht feststeht.
Die zweite Lesung der Gesetzesvorlage ist für Mai 2025 vorgesehen.
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