
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 15. April 2025 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des EWR-WPPDG zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen sowie zur Abänderung weiterer Gesetze genehmigt. Die Verordnung (EU) 2023/2631 dient insbesondere der Schaffung einheitlicher Anforderungen für Anleihen, die als "europäische grüne Anleihen" ("EuGB") bezeichnet werden. Durch die erhöhte Transparenz soll das Vertrauen der Endkunden gestärkt und der Kapitalfluss in nachhaltige Finanzprodukte für eine klimaneutralere Wirtschaft gelenkt werden.
Mit dieser Verordnung werden einheitliche Offenlegungspflichten für die Emittentinnen und Emittenten von europäischen grünen Anleihen geschaffen. Für Investorinnen und Investoren soll dadurch gewährleistet werden, dass alle notwendigen Informationen auf einfachem Wege abgerufen werden können. Zudem ist vorgesehen, dass die Verwendung der Bezeichnung "EuGB" nur unter Einhaltung von an besondere ökologische Nachhaltigkeitskriterien geknüpfte Bedingungen möglich ist. Die Einhaltung dieser Bedingungen wird durch externe Prüfer verifiziert werden, die sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) registrieren lassen müssen. Im Vordergrund steht der Schutz der Anlegerinnen und Anleger vor Greenwashing, das heisst die Vermeidung einer Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen nicht klar und angemessen das zugrundeliegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung widerspiegeln und damit irreführend sein können.
Die Verordnung (EU) 2023/2631 gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Einige ihrer Bestimmungen bedürfen jedoch einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vorlage erforderlich.
Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist im Mai 2025 geplant.
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