
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2025 die Berichte und Anträge an den Landtag zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Irland und Kroatien genehmigt.
Der Ausbau des DBA-Netzwerkes ist einer der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Standortpolitik. Durch ein DBA werden die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr vermieden und allfällige Quellensteuern reduziert beziehungsweise abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden. Zudem wird die Rechtssicherheit beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren respektive Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen gefördert und Marktzutritte erleichtert.
Gegenstand der beiden DBA ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen respektive vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Die Abkommen entsprechen dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Irland und Kroatien Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Zudem enthalten beide Abkommen eine Vollstreckungsamtshilfe.
Mit der Unterzeichnung der DBA mit Irland und Kroatien wurde das liechtensteinische DBA-Netzwerk um zwei weitere EU-Staaten erweitert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Irland sowie Liechtenstein und Kroatien gestärkt. Beide DBA stellen einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen dar. Sie sind eine Konsequenz der anerkannten langfristigen strategischen Ausrichtung der liechtensteinischen Steuerpolitik.
Beide Berichte und Anträge können bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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