
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. April 2025 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Brandschutzgesetzes verabschiedet.
Das geltende Brandschutzrecht, das auf dem Brandschutzgesetz vom 18. Dezember 1974 basiert, ist seit dessen Erlass materiell im Wesentlichen unverändert geblieben. Es entspricht insgesamt nicht mehr den aktuellen Anforderungen und soll durch ein neues kompaktes Brandschutzgesetz ersetzt werden.
Das neue Brandschutzgesetz soll im Wesentlichen Bestimmungen betreffend die anwendbaren Brandschutzvorschriften, die Sorgfaltspflichten und Schutzmassnahmen, die feuerpolizeiliche Bewilligungspflicht, die Brandschutzkontrollen, die Kontrolle und Reinigung wärmetechnischer Anlagen sowie die Organisation und Durchführung des Brandschutzes umfassen.
Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), aktuell bestehend aus der VKF-Brandschutznorm und den VKF-Brandschutzrichtlinien samt Erläuterungen, gelten weiterhin als in Liechtenstein anwendbare Brandschutzvorschriften.
Mit der Totalrevision des Brandschutzgesetzes sollen insbesondere der Umfang betreffend die Regelungen der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht und der periodischen Brandschutzkontrollen massgeblich gestrafft und die zentralen Aufgaben beim Amt für Hochbau und Raumplanung als zuständige Brandschutzbehörde des Landes angesiedelt werden. Insgesamt wird die Vorlage damit zu einer Steigerung der Effizienz und zugleich zu einer Entlastung der Gemeinden führen.
Schliesslich soll auch das Kaminfegerwesen durch die neuen Bestimmungen modernisiert und von restriktiven öffentlich-rechtlichen Tarifregelungen befreit werden.
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