
Die Maternus-Kliniken AG (DE0006044001) hat gestern eine unangenehme Mitteilung an ihre Aktionäre veröffentlicht: Der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 kann nicht wie geplant bis zum 30. April 2025 veröffentlicht werden. Der Grund dafür lässt aufhorchen: Die Testatserteilung durch den Abschlussprüfer ist an eine Bedingung geknüpft, die noch nicht erfüllt ist.
Maternus-Kliniken in Finanzierungsgesprächen
Konkret geht es um einen Darlehensvertrag mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, der 2020 abgeschlossen wurde und in diesem Jahr ausläuft. Eine Verlängerung dieser Finanzierung ist offenbar Voraussetzung dafür, dass der Wirtschaftsprüfer sein Testat erteilt - ein durchaus übliches Vorgehen, wenn die weitere Finanzierung eines Unternehmens noch nicht gesichert ist.
Die Berliner Pflegeheimbetreiber-Gruppe teilt zwar mit, dass man sich in "fortgeschrittenen Verhandlungen" befinde und bis Ende Juni mit einem Abschluss rechne. Doch die Verzögerung wirft unweigerlich Fragen auf: Warum konnte die Refinanzierung nicht rechtzeitig gesichert werden? Gibt es Probleme bei den Verhandlungen? Und welche Bedingungen könnte die Bank für eine Verlängerung stellen?
Unsicherheit für Aktionäre und Anleger
Für die im General Standard der Frankfurter Börse gelistete Aktie, die auch in Berlin, Düsseldorf und im Freiverkehr weiterer deutscher Börsen gehandelt wird, bedeutet die Verzögerung zunächst einmal verlängerte Unsicherheit. Ohne Einblick in die aktuellen Geschäftszahlen fällt eine Bewertung der tatsächlichen Lage des Unternehmens schwer.
Die Nachricht ist besonders pikant, weil der Pflegesektor eigentlich als krisenfest und demografisch begünstigt gilt. Wenn ein Unternehmen in dieser Branche Schwierigkeiten bei der Refinanzierung hat, könnte dies auf tieferliegende operative Probleme hindeuten - oder aber schlicht das Resultat eines allgemein verschärften Finanzierungsumfelds sein.
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