
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: PVA TePla AG
/ Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Aktienrückkaufprogramm 2024/25 - 21. Zwischenmeldung Wettenberg, 22. April 2025 - Im Zeitraum vom 14. April 2025 bis einschließlich 17. April 2025 wurde eine Anzahl von 74.018 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024/25 erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 22. November 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 22. November 2024 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form sind auf der Webseite der PVA TePla AG unter https://www.pvatepla.com/investor-relations/aktienrueckkauf/ veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024/25 im Zeitraum vom 22. November 2024 bis einschließlich 17. April 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 1.132.991 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch eine von der PVA TePla AG beauftragte Bank über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. 22.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | PVA TePla AG |
Im Westpark 10-12 | |
35435 Wettenberg | |
Deutschland | |
Internet: | www.pvatepla.com |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2121424 22.04.2025 CET/CEST
© 2025 EQS Group